Grenzabstand

Grenzabstand
(Bauordnungsrecht); Gebäude müssen mit allen ihren Außenflächen oberhalb der Geländeoberfläche Abstand von den Grenzen des Baugrundstücks einhalten, es sei denn, es ist Grenzbebauung vorgeschrieben. Regelungen enthalten die Landesbauordnungen. Der Mindestabstand von Gebäuden zu Grundstücksgrenzen, die nicht an öffentlichen Verkehrswegen liegen, wurde früher häufig als Bauwich (BauO NW 1970) bezeichnet. Je nachdem, ob die Grenze oder das Gebäude der begriffliche Bezug ist, wird von Grenzabständen oder Abstandflächen (BauO NW § 7) gesprochen.

Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.

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  • Grenzabstand — Als Abstandsfläche – in einigen Bundesländern auch Abstandfläche (etwa NRW, Sachsen Anhalt) – bezeichnet man im deutschen Bauordnungsrecht den abstrakten Bereich (Fläche) vor den Außenwänden von Gebäuden, der mit wenigen Ausnahmen von Bebauung… …   Deutsch Wikipedia

  • Grenzabstand — (Bauordnungsrecht); Gebäude müssen mit allen ihren Außenflächen oberhalb der Geländeoberfläche Abstand von den Grenzen des Baugrundstücks einhalten, es sei denn, es ist Grenzbebauung vorgeschrieben. Regelungen enthalten die Landesbauordnungen.… …   Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens

  • BauNVO — Basisdaten Titel: Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Kurztitel: Baunutzungsverordnung Abkürzung: BauNVO Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie …   Deutsch Wikipedia

  • Baufläche — Basisdaten Titel: Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Kurztitel: Baunutzungsverordnung Abkürzung: BauNVO Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie …   Deutsch Wikipedia

  • Baugebiet — Basisdaten Titel: Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Kurztitel: Baunutzungsverordnung Abkürzung: BauNVO Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie …   Deutsch Wikipedia

  • Bauliche Nutzung — Basisdaten Titel: Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Kurztitel: Baunutzungsverordnung Abkürzung: BauNVO Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie …   Deutsch Wikipedia

  • Baunutzungsverordnung — Basisdaten Titel: Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Kurztitel: Baunutzungsverordnung Abkürzung: BauNVO Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich …   Deutsch Wikipedia

  • Einfügungsgebot — § 34 Baugesetzbuch ist die maßgebende, in Deutschland bundesweit gültige Vorschrift für Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich, also außerhalb von Bebauungsplangebieten. Das wichtigste Prinzip dieser Vorschrift ist das Einfügungsgebot. Wenn die… …   Deutsch Wikipedia

  • Mischfläche — Basisdaten Titel: Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Kurztitel: Baunutzungsverordnung Abkürzung: BauNVO Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie …   Deutsch Wikipedia

  • Schwengelrecht — Das Schwengelrecht, auch Anwenderecht, ist ein altes Nachbarrecht. Der Begriff Schwengel bezeichnet dabei einen Querbalken, mit dem das Geschirr eines Zugtieres, z. B. an einem Pflug, befestigt wird. Das Schwengelrecht soll es einem Landwirt …   Deutsch Wikipedia

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