Baugebot

Baugebot
nach BauGB § 176 kann eine Gemeinde Grundstückseigentümer im Geltungsbereich eines Bebauungsplans durch Bescheid verpflichten, ihr Grundstück den Planfestsetzungen entsprechend zu bebauen oder eine vorhandene Bebauung diesen Festsetzungen anzupassen. Im Zusammenhang bebauter Ortsteile können Baugebote unter bestimmten Bedingungen erlassen werden.

Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.

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