Bodenschutzklausel

Bodenschutzklausel
(BauGB § 1a (1)); "Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen."

Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.

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