Brandabschnitt

Brandabschnitt
ein nach brandschutztechnischen Gesichtspunkten in sich abgeschlossener Teil eines Gebäudes. Besondere Anforderungen werden in den Landesbauordnungen an die Bauteile (z. B. Wände oder Decken) eines Brandabschnitts gestellt, die an andere Brandabschnitte oder Gebäude angrenzen oder ihnen benachbart sind. Grenzen zwei Brandabschnitte aneinander, so ist dort eine Brandwand erforderlich. Brandabschnitte dürfen in der Regel eine Längsausdehnung von höchstens 40 m haben (Grundfläche also 1600 m2), es sei denn, die Nutzung erfordere eine überschreitung dieses Maßes.

Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen. 2015.

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